Allgemeine Geschäftbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Grundlage aller Dienstleistungen der CSA COPYRIGHT SERVICE AGENCY GmbH (im
folgenden CSA genannt) sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) welche jeweils Vertragsbestandteil werden.
(2) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn CSA ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht, es sei denn, sie werden durch CSA schriftlich
bestätigt. Einer Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit vorsorglich widersprochen.
(3) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
§ 2 Vertragsschluß
(1) Die Beschreibung des Leistungsspektrums auf der Webseite von CSA ist
unverbindlich.
(2) Anfragen, Aufträge sowie Auftragsänderungen, die schriftlich, auch per
Telefax, erfolgen, können nur bearbeitet werden, wenn der Auftraggeber deutlich
erkennbar und das Schreiben oder das Telefax von einer autorisierten Person
unterschrieben ist.
(3) Die Anmeldung einer Bildmarke oder die Überwachung einer Bildmarke kann
nicht online in Auftrag gegeben werden.
(4) Unklarheiten bei der Übermittlung von Schreiben etc. und deren Inhalt, gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Vertragspartner von CSA ist, auch wenn der Auftrag im Namen eines Dritten
erteilt wird, der unmittelbare Auftraggeber.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung für CSA ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste oder
aus dem Kostenvoranschlag für die erbetene Dienstleistung.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig.
Der Auftraggeber kommt mit Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass es einer
Mahnung bedarf. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist CSA berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des
Diskontüberleitungsgesetzes zu fordern. Wird ein höherer Verzugsschaden
nachgewiesen, ist CSA berechtigt, diesen geltend zu machen. Unabhängig davon
kann CSA Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 je Mahnung geltend machen. Der
Auftraggeber trägt außerdem die gesamten Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts-
und Vollstreckungskosten.
(3) Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, gemäß den auf
dieser Webseite und/oder erwähnten Zahlungsmodalitäten zahlbar.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder
unstreitig sind.
§ 4 Verzug / Rücktritt
(1) Bei Verzug, welcher nicht von CSA zu vertreten ist, wird CSA den Zeitraum,
innerhalb dessen die Recherche zu Ende zu führen möglich ist, mit dem
Auftraggeber vereinbaren. Der Auftraggeber ist vor Ablauf des vereinbarten
Zeitraums zur Beendigung der Recherche nicht dazu berechtigt, CSA eine Nachfrist
mit der Androhung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag
zurücktritt.
(2) Sollte CSA hinsichtlich einer Eilrecherche aufgrund von Umständen, welche
nicht von CSA zu vertreten sind, in Verzug geraten, ist der Auftraggeber zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sollte der Auftraggeber nicht unverzüglich von
diesem Recht Gebrauch machen, wandelt sich der Eilauftrag in einen Auftrag zu
den normalen, der Preisliste zu entnehmenden Bedingungen ohne Eilzuschlag.
§ 5 Haftung
(1) CSA führt alle Dienstleistungen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse, den
üblicherweise zugänglichen Quellen und veröffentlichten Daten aus. Dies bedeutet
auch, dass z.B. Daten wie Bezeichnungen von nicht registrierten Künstlern oder
BGB-Gesellschaften in der Regel nicht überprüft werden können.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Auskünfte von CSA üblicherweise nicht
auf dem allerneuesten Stand sein können, da zwischen dem Antrag auf Eintragung
von Marken etc. und der Eintragung selbst eine gewisse Zeit verstreicht, ohne
dass CSA die Möglichkeit hat, die vorberechtigten Antragsunterlagen einzusehen
oder zu überprüfen.
(3) CSA sorgt lediglich für die unveränderte Weitergabe der ermittelten
Auskünfte.
(4) Nur nach vorheriger Absprache können die Rechercheunterlagen bzw.
Rechercheergebnisse im einzelnen dem Auftraggeber überlassen werden. In einem
solchen Falle müssen die dabei entstehenden Kosten vom Auftraggeber übernommen
werden.
(5) Alle Auskünfte der CSA sind unverbindlich und werden insbesondere ohne
Rechtsberatung erteilt. Für die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der
veröffentlichten bzw. von Dritten gelieferten Daten sowie das Bestehen weiterer
Rechte übernimmt CSA keine Gewähr.
(6) CSA haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für zugesicherte
Eigenschaften, in letzterem Falle jedoch begrenzt auf Schäden, die durch eine
solche Zusicherung umfaßt seinen sollen. CSA haftet weder für Schäden, noch für
mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden jedweder Art, die sich aus einer
unrichtigen Auskunft und der infolge dessen getätigten oder unterlassenen
Rechtsgeschäfte ergeben.
Für Leistungen, die sich infolge von höherer Gewalt oder anderer, von CSA nicht
zu vertretenen, Umstände verzögern oder unmöglich werden haftet CSA nicht. Auch
für verlängerte Lieferfristen seitens der Zulieferer der Daten und sich daraus
ergebenden Verzögerungen haftet CSA nicht.
(7) Hat der Auftraggeber eine Kennung (Benutzername, Passwort), so ist er für
diese verantwortlich und haftet für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust
dieser Kennung entstehen. CSA haftet dem Auftraggebern nicht für hieraus
eventuell entstehende Schäden.
§ 6 Urheberrechte
(1) Die erteilten Auskünfte sind ausschließlich für den Eigenbedarf des
Auftraggebers und ggf. dessen Vertragspartner bestimmt.
(2) Sämtliche Rechte an den unter diesem Portal zugänglichen Daten sowie
urheberrechtliche Nutzungsrechte und/oder wettbewerbsrechtliche
Leistungsschutzrechte an den Rechercheergebnissen verbleiben bei CSA bzw. bei
deren Vertragspartnern.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen oder Zusätze bedürfen
ausdrücklich der Schriftform.
(2) Die Beziehungen zwischen CSA und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
(3) Bei allen sich auf diesen Vertrag beziehenden Streitigkeiten zwischen CSA
und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich –
rechtlichen Sondervermögen, sowie zwischen CSA und Personen, die nach
Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der ZPO verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, ist der
Gerichtsstand Hamburg.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
© 2008 CSA COPYRIGHT SERVICE AGENCY GMBH
Datenschutzklausel
Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs.1
Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine personenbezogen Daten in
maschinenlesbarer Form gespeichert und für den Vertragszweck maschinell verarbeitet
werden. Soweit notwendig erfolgt eine Weitergabe der Daten an die in die
Geschäftsabwicklung eingebundenen Firmen. Dieses gilt auch für Zwecke der
Kreditprüfung. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt.